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Ein Urlaubsfoto kann einen teuer zu stehen kommen

Kamera weg, Geld- und sogar Haftstrafen: Was man beim Fotografieren im Urlaub beachten sollte, um Schlimmes zu vermeiden.

Ralf Hillebrand
Ein Selfie vor dem Eiffelturm macht im Regelfall keine Probleme. Bei weiteren Fotomotiven ist das anders.
Ein Selfie vor dem Eiffelturm macht im Regelfall keine Probleme. Bei weiteren Fotomotiven ist das anders.

Ein Foto hat gereicht. Und schon landeten zwei Männer in einem jemenitischen Gefängnis: Was sich wie die Kurzbeschreibung eines TV-Films liest, hat sich tatsächlich zugetragen. Ein Wahlsalzburger und sein Freund haben im Jemen den Präsidentenpalast fotografiert. Und wurden deshalb von der Polizei abgeführt. Zwar waren sie nach einigen Stunden wieder auf freiem Fuß. Aber das Erlebnis hätten sie sich freilich gerne erspart.

Nicht ohne Grund erinnert etwa der ÖAMTC immer wieder daran, dass für die Urlaubsfotografie Regeln gelten. Und dass es Folgen haben kann, falls man sich nicht an diese hält.

Zunächst zum Anlassfall: Aus Gründen der nationalen Sicherheit dürfen in den meisten (muslimischen) Ländern staatliche Gebäude, militärische Einrichtungen, Bahnhöfe oder auch Polizisten und Soldaten nicht fotografiert werden. In manchen Staaten gilt das sogar für Häfen und Flughäfen - etwa in Griechenland und auf Zypern.

Darüber hinaus schützt die sogenannte Panoramafreiheit: Bleibende Werke wie Statuen oder (für die Staatssicherheit irrelevante) Gebäude dürfen vom öffentlichen Grund aus fotografiert werden. Aber Achtung: Bei Luftbildaufnahmen - zum Beispiel via Drohne - setzt die Panoramafreiheit meist aus.

Noch ein Tipp: Wer in Museen Fotos schießt, sollte sich nicht nur an das Hausrecht halten, sondern auch auf das Verteilen der Bilder verzichten. Denn die Künstler halten die Rechte an ihren Werken. Wer also ein Foto auf Instagram etc. stellt, könnte auf Urheberrechtsverletzung geklagt werden.

Und wie ist es um Fotos fremder Menschen bestellt? Dabei gilt: Ist die abgelichtete Person Hauptbestandteil des Bildes, sollte man sie nicht fotografieren - oder sie zumindest um Erlaubnis bitten. Wenig Gedanken muss man sich indes bei Menschenansammlungen machen. Wer in Paris den Eiffelturm samt Touristenmassen davor ablichtet, kann im Regelfall weder urheberrechtlich noch datenschutzrechtlich Probleme bekommen. Denn Menschen sind in diesem Fall ein - Achtung: Juristensprech - "unvermeidliches Beiwerk".

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