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René Benko erschien vor Gericht und kommt in den COFAG-U-Ausschuss

René Benko ist erstmals seit der Signa-Pleite öffentlich aufgetaucht: Und zwar anlässlich der Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren über sein Vermögen, das heute am Landesgericht Innsbruck über die Bühne ging. Kommentar gab es vom bisherigen Multimilliardär keinen. Außerdem sagte Benko laut einem der APA vorliegenden Schreiben für eine allfällige Ladung in den COFAG-U-Ausschuss am 22. Mai zu.

Erster Benko-Auftritt seit Signa-Turbulenzen
Erster Benko-Auftritt seit Signa-Turbulenzen

Wird er kommen, nachdem er sich beim Cofag-Untersuchungsausschuss in Wien mit Hinweis auf den Gerichtstermin in Innsbruck entschuldigen ließ? Diese Frage wurde Mittwochfrüh beantwortet, als René Benko zur ersten Prüfungstagsatzung in dem gegen ihn eröffneten Konkursverfahren in Begleitung seines Anwalts am Landesgericht Innsbruck erschien. Es war der erste öffentliche Auftritt des insolventen Unternehmers seit dem faktischen Zusammenbruch der von ihm gegründeten Immobiliengruppe Signa. Benko gab sich allerdings schweigsam und gab weder vor noch nach der Verhandlung einen Kommentar ab.

Bei der Tagsatzung wurde Benko damit konfrontiert, dass 30 Gläubiger bisher Forderungen von knapp 2,02 Mrd. Euro gegen ihn angemeldet haben. Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger hat nach Prüfung bisher Ansprüche in Höhe von 47 Mill. Euro anerkannt, darunter 22 Mill. Euro Darlehen der insolventen Benko Privatstiftung, 7 Mill. Euro der Signa Holding und 8 Mill. Euro des Finanzamts. 1,95 Mrd. Euro Forderungen werden bestritten.

Republik macht Steuerrückstände in Millionenhöhe geltend

Wie Klaus Schaller vom Kreditschutzverband 1870 mitteilte, machten Gläubiger diverser Signa-Gesellschaften eine persönliche Haftung von Benko in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro geltend. Sie argumentierten, dass Benko in den vergangenen Jahren, obwohl er keine gesellschaftsrechtliche Funktion innehatte, wesentliche Entscheidungen in der Signa-Gruppe getroffen habe. Daraus soll sich ein Haftungsanspruch ableiten. Der Insolvenzverwalter sieht es anders und bestreitet die Forderungen. Auch Signa-Gesellschaften wie die im Konkurs befindliche Signa Holding fordern Geld von Benko. Diese Forderungen werden vom Insolvenzverwalter aber angezweifelt und daher bestritten. Die Republik macht über die Finanzprokuratur, die das Verfahren gegen Benko mit einem Insolvenzantrag ins Rollen gebracht hatte, Steuerrückstände in Millionenhöhe geltend.

Kein konkretes Ergebnis

Gläubigern steht laut KSV-Experten Schaller nun zur Feststellung ihrer Ansprüche der Weg über einen separaten Zivilprozess offen. Darin schlummert allerdings ein nicht unerhebliches Risiko, weil die Kosten des Verfahrens von der gesamten Forderung berechnet werden, der Gläubiger aber selbst bei einem Sieg nur die Quote erhält. Wie hoch diese sein könnte, lässt sich laut Schaller derzeit nicht beantworten.

Ein konkretes Ergebnis brachte die Tagsatzung aber doch - Benkos Beratungsunternehmen, mit dem er in der Vergangenheit jährlich Umsätze von 200.000 bis 300.000 Euro machte, wird nicht fortgeführt. Mangels zu erwartender Aufträge sei die Schließung insolvenzrechtlich geboten, Benko erklärte sich damit einverstanden.

Es wartet noch viel Arbeit

Auf den Insolvenzverwalter wartet noch viel Arbeit. Er muss klären, ob es im Zuge der Zuwendungen, die Benko aus der Signa-Sphäre - Gesellschaften oder Investoren - erhalten hat, zu Vermögensbewegungen in Richtung der ihm nahestehenden Privatstiftungen kam, ohne dass es betriebliche Gründe gegeben hat. Die Gläubiger erwarten laut Schaller die "lückenlose Dokumentation und Aufklärung der wirtschaftlichen Gebarung" Benkos vor Eröffnung des Verfahrens. Grabenweger hat angekündigt, alle Geldflüsse der vergangenen zwei Jahre, die über Benkos Konten liefen, nachzuverfolgen. Das Insolvenzrecht gibt ihm scharfe Instrumente an die Hand. So kann er Vorgänge vor Eröffnung des Verfahrens, die die Masse und damit die Möglichkeit zum Befriedigen der Gläubiger schmälern, rückgängig machen. Zudem sind allfällige Geldflüsse aus der Sphäre von Benko in jedwede Richtung in bestimmten Zeiträumen vor Insolvenzeröffnung anfechtbar. Ob es solche Sachverhalte gibt und daraus Beträge lukriert werden können, ist laut Schaller zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings reine Spekulation.

Benko kommt wohl zum U-Ausschuss

Fix scheint hingegen zu sein, dass Benko doch noch vor dem Untersuchungsausschuss aussagt. Sein Anwalt hat Benkos Kommen für den Ersatztag am 22. Mai zugesagt.

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